Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 15 AS 195/10 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 25.05.2010 - S 25 AS 1924/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 15 AS 195/10
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- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 15 AS 195/10
Eine Vernehmung des Freundes als Zeugen kommen nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 u. 1 BvR 805/98 -) eine Zeugenvernehmung den in Artikel 10 Abs. 1 Grundgesetz garantierten Schutz des Fernmeldegeheimnisses verletze, wenn sie sich auf ein rechtswidrig mitgehörtes Telefongespräch beziehe.Die Vernehmung des von dem Kläger benannten Zeugen M. hat das SG zu Recht unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 9. Oktober 2002 (1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98) als unzulässig angesehen.
- BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R
Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 15 AS 195/10
Ihre Heranziehung setzt allerdings nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urt. v. 17. Dezember 2009 - B 4 AS 20/09 R -, Rdn. 18 ff. u. v. 22. März 2010 - B 4 AS 68/09 R -, Rdn. 13 ff.) im Sinne von einschränkenden Anwendungsvoraussetzungen voraus, dass das von dem Hilfebedürftigen abverlangte Verhalten nicht bereits von § 31 Abs. 1 SGB II erfasst ist und das sperrzeitrelevante Ereignis zu einem Zeitpunkt eintritt, in dem eine Beziehung des Hilfebedürftigen zum Rechtskreis des SGB III vorliegt.Die hier allenfalls in Betracht kommende Regelung des § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c SGB II a. F. setzt nach ihrem Wortlaut voraus, dass die fragliche Maßnahme (hier: zumutbare Arbeit) in einer Eingliederungsvereinbarung vereinbart worden ist (vgl. BSG, Urt. v. 17. Dezember 2009 - B 4 AS 20/09 R -, Rdn. 17).
- BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 68/09 R
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Arbeitgeberkündigung wegen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 15 AS 195/10
Der anschließend erlassene Bewilligungsbescheid vom 29. September 2008 ist ebenfalls Gegenstand des Verfahrens, weil er mit dem Absenkungsbescheid vom 9. September 2008 eine rechtliche Einheit i. S. eines einheitlichen Bescheides zur Höhe des Arbeitslosengeldes II in dem von der Absenkung betroffenen Zeitraum darstellt (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urt. v. 22. März 2010 - B 4 AS 68/09 R -, Rdn. 9 m. w. N.).Ihre Heranziehung setzt allerdings nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urt. v. 17. Dezember 2009 - B 4 AS 20/09 R -, Rdn. 18 ff. u. v. 22. März 2010 - B 4 AS 68/09 R -, Rdn. 13 ff.) im Sinne von einschränkenden Anwendungsvoraussetzungen voraus, dass das von dem Hilfebedürftigen abverlangte Verhalten nicht bereits von § 31 Abs. 1 SGB II erfasst ist und das sperrzeitrelevante Ereignis zu einem Zeitpunkt eintritt, in dem eine Beziehung des Hilfebedürftigen zum Rechtskreis des SGB III vorliegt.
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98
Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 15 AS 195/10
Eine Vernehmung des Freundes als Zeugen kommen nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 u. 1 BvR 805/98 -) eine Zeugenvernehmung den in Artikel 10 Abs. 1 Grundgesetz garantierten Schutz des Fernmeldegeheimnisses verletze, wenn sie sich auf ein rechtswidrig mitgehörtes Telefongespräch beziehe.Die Vernehmung des von dem Kläger benannten Zeugen M. hat das SG zu Recht unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 9. Oktober 2002 (1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98) als unzulässig angesehen.
- BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 15 AS 195/10
Dabei führt nach ständiger Rechtssprechung des BSG (Urt. v. 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R -, Rn. 19 m. w. N.) der Abschluss eines Aufhebungsvertrages auch in dem Fall zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, dass der Arbeitgeber zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte, weil der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Versicherten und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit nach dem tatsächlichen Geschehensablauf und nicht nach etwa hypothetischen Geschehensabläufen, zu denen die angedrohte Kündigung des Arbeitgebers gehört, zu beurteilen ist. - BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 22/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Gewinnermittlung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 15 AS 195/10
Soweit der angefochtene Sanktionsbescheid auf den Sanktionstatbestand des § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c SGB II gestützt worden ist, ist ein Auswechseln der Rechtsgrundlage zulässig, weil der Verwaltungsakt dadurch nicht in seinem Regelungsumfang oder seinem Wesensgehalt verändert wird (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 22/10 R -, Rn. 26 m. w. N.).